EU-Urheberrechtsreform mit Artikel 13 beschlossen

EU-Urheberrechtsreform
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EU-UrheberrechtsreformDie EU-Staaten haben die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen und hier gilt vor allem Artikel 13 als sehr denkwürdig. Der Artikel 13 wurde als Artikel 17 nun in die Richtlinie eingebettet und beinhaltet Uploadfilter, die Inhalte automatisch blockieren sollen und hier befürchten Kritiker nun eine Einschränkung der Freiheit im Internet.

Gegen die Reform gestimmt haben Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Finnland und die Niederlande. Slowenien, Estland und Belgien enthielten sich. Wenn Deutschland seine Stimme nicht für die EU-Urheberrechtsreform gegeben hätte, dann wäre sie nicht durchgesetzt worden.

Die Bundesregierung hat eine Zusatzerklärung hinzugefügt, nach der Blogs, Foren, Verkaufsplattformen, WhatsApp, Cloud-Dienste und kleine Webseiten vom Einsatz eines Upload-Filters ausgeschlossen werden sollen. Nur größere Plattformen wie Youtube sollen dazu verpflichtet werden solche Filter einzusetzen.

Aktuell betreibt einzig Youtube mit ContentID ein System, welches automatisch Songs erkennen kann und selbst dieses millionenteure Erkennungssystem arbeitet unzuverlässig. Die Zusatzerklärung der Bundesregierung ist für die neue Richtlinie nicht bindend.

Die Gewinner der Reform sind Konzerne, Verlage und große Youtuber, die sich die kostspieligen Upload-Filter leisten können. Kreative sind hingegen die Verlierer und allgemein dürfte die Freiheit im World Wide Web (WWW) unter der Richtlinie leiden. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wird befürchtet und Experten kritisieren besonders die teils recht unklaren Vorgaben in der Richtlinie.